Staatliche Zulassungsnummer: 7102402

Der Studiengang dient dem Ziel, eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite mit der entsprechenden fächerübergreifenden Vernetzung alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite juristische Staatsexamen Pflichtbestandteil sind.

Der Studiengang ist unterteilt in zwei große Fachkomplexe. Der erste Komplex beansprucht vier Semester und beinhaltet weitgehend das gesamte materiell-rechtliche Wissen, dass auch in der ersten Staatsprüfung für Juristen verlangt wird. Er entspricht inhaltlich dem Studiengang Rechtswirt/in FSH. Der zweite Komplex erstreckt sich über drei Semester und vermittelt zum großen Teil die prozessuale Theorie, die Volljuristen für das zweite Staatsexamen beherrschen müssen.

Der Studiengang ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zu den juristischen Staatsexamina) kann der Assessorwirt jur. aufgrund seines Studiums viele Sachverhalte weitgehend selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Vorgänge für den Juristen vorfertigen oder in Eigenverantwortung selbst umsetzen.

Der erste Fachkomplex basiert auf der induktiven Vermittlung der Kenntnis und Anwendungsmöglichkeit des deutschen Rechts und umfasst das gesamte bürgerliche Recht einschließlich Familien- und Erbrecht, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Insolvenz-, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht; das öffentliche Recht einschließlich Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Bau-, Polizei-, Kommunal- und Staatshaftungsrecht; das Strafrecht einschließlich dem Recht der Ordnungswidrigkeiten und dem Prozessrecht.

Der zweite Fachkomplex beinhaltet die Darstellung der prozessualen Grundlagen innerhalb der Rechtspflege, die Grundlagen des Zivilprozesses, Urteilsaufbau, Klageverfahren, Verfahren der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe, Vollstreckungsklagen, das Verwaltungsprozessrecht, Sachurteilsvoraussetzungen, verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse, Widerspruchsverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, das Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren sowie das Haftrecht.

Der fachliche Inhalt wird durch Studienbriefe vermittelt. Die Studienbriefe enthalten theoretische Einführungsskripte zu allen rechtlichen Kerngebieten, praktische Sachverhaltsdarstellungen mit systematisierten rechtlichen Lösungen unter Hervorhebung der gutachterlichen und richterlichen Prüfungsstrukturen/Urteilsaufbauten, Lernkontrollen mit Fragen und Antworten sowie Übungsklausuren.

Die monatlichen Klausuren und Lernkontrollen (Kontrollfragen u. -antworten zu allen Rechtsgebieten) sind eine individuelle Lernerfolgskontrolle. Nach Abschluss des Studiums soll der Absolvent ausschließlich mit Hilfe des Gesetzes einen unbekannten praktischen Lebenssachverhalt in den Grundzügen zu einer rechtstheoretisch vertretbaren juristischen Lösung führen und einen Aktenauszug prozessual korrekt aufbereiten können.

Die Überprüfung erfolgt institutsintern durch acht Prüfungsklausuren unter Aufsicht.

Von den vier Klausuren der Zwischenprüfung entstammen zwei dem Zivilrecht, eine dem Öffentlichen Recht und eine dem Strafrecht. Die Zwischenprüfung entspricht der Abschlussprüfung im Studiengang Rechtswirt/in FSH.

Von den vier Abschlussklausuren werden zwei aus den Gebieten Zivilprozessrecht/Zwangsvollstreckungsrecht, eine aus dem Öffentlichen Recht und eine aus dem Strafrecht entnommen. Die Korrektur und Benotung erfolgt entsprechend der genormten Skalierung bei juristischen Prüfungen. Sie wird in der Zwischenprüfung durch Professoren und im Abschlussexamen durch Professoren und Praktiker vorgenommen.

Die Lehrunterlagen des Studiums bestehen aus zweiundvierzig Lehrmodulen. Für jedes Modul gibt es einen entsprechenden Studienbrief mit integriertem Lernkontrollteil, so dass die Teilnehmer ihre Lernfortschritte selbst kontrollieren und steuern können.

Der Weg zum FSH-Examen:

[1] Schriftliche Bewerbung
Bewerbungsformular
(Lebenslauf, Kopien des letzten Zeugnisses)

[2] Entscheidung über Aufnahme
Aufnahme

[3] Studienbeginn:
Jederzeit zum Beginn des Monats

[4] 1. – 4. Semester: Absolvieren der materiell-rechtlichen Lehrmodule mit schriftlicher vierstündiger Übungsklausur (Übungsklausurbearbeitung ist keine Pflicht) nach Beendigung eines Rechtsgebietes.

[5] Zulassung zum schriftlichen Zwischenexamen - Aufsichtsprüfung -(identisch mit Rechtswirt-Abschlussexamen) sobald alle erforderlichen Themenblöcke absolviert sind.

[6] 4. – 7. Semester: Absolvieren der prozessualen Lehrmodule mit schriftlicher vierstündiger Übungsklausur (Übungsklausurbearbeitung ist keine Pflicht) nach Beendigung eines Rechtsgebietes.

[7] Zulassung zum schriftlichen Assessorwirt-Abschlussexamen - Aufsichtsprüfung - sobald alle erforderlichen Themenblöcke absolviert sind.

Abschluss: Diplom (FSH)

1. STUDIENSEMESTER

BGB AT

Schuldrecht AT

Schuldrecht BT 1

Schuldrecht BT II (Deliktsrecht)

Schuldrecht BT III (Bereicherungsrecht)

Sachenrecht I

2. STUDIENSEMESTER

Sachenrecht II

Familienrecht

Erbrecht

Gesellschafts- und Wertpapierrecht

Handelsrecht

Zivilprozessrecht

3. STUDIENSEMESTER

Arbeitsrecht

Strafrecht AT

Strafrecht BT 1

Strafrecht BT 2

StPO

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 1

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 2

4. STUDIENSEMESTER

Polizei- und Ordnungsrecht

Bau- und Öffentliches Sachen- und Anstaltsrecht

Kommunalrecht

Grundrechte

Staatsorganisationsrecht

Staatshaftungsrecht

Europarecht

ZWISCHENPRÜFUNG

5. STUDIENSEMESTER

Zivilprozessrecht I :Allgemeine Grundlagen und Begriffe des Zivilprozesses 1. Instanz, Relation

Zivilprozessrecht II: Endurteil 1. Instanz und Rechtskraft

Zivilprozessrecht III: Prozesshandlungen betreffend den Streitgegenstand und Parteiänderung

Zivilprozessrecht IV: Beendigung des Rechtsstreits durch Prozesshandlungen der Parteien

Zivilprozessrecht V: Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, Feststellungsklage

Zivilprozessrecht VI: Widerklage, Mahnverfahren und Berufung

6. STUDIENSEMESTER

Zivilprozessrecht VII: Prozessaufrechnung, Stufenklage, Erledigung, Säumnis, Urkundenprozess

Zwangsvollstreckungsrecht I: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen, Vollstreckungserinnerung gegen das Handeln des Gerichtsvollziehers

Zwangsvollstreckungsrecht II: Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Forderungen und andere Vermögensrechte, Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen sowie Handlungen und Unterlassungen, Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen

Zwangsvollstreckungsrecht III: Zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe (Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Schadensersatzklage, Arrest und einstweilige Verfügung)

Verwaltungsprozessrecht I: Allgemeine Einführung in das Verwaltungsprozessrecht, Sachurteilsvoraussetzungen der Klage I

Verwaltungsprozessrecht II: Sachurteilsvoraussetzungen der Klage II, Erledigung, Klagerücknahme und Vergleich im Verwaltungsprozess

7. STUDIENSEMESTER

Verwaltungsprozessrechtrecht III: Verwaltungsgerichtliches Urteil, Beschluss und Gerichtsbescheid, einleitender Überblick über die Formen der verwaltungsbehördlichen Entscheidung

Verwaltungsprozessrecht IV: Abschluss des verwaltungsbehördlichen Vorverfahrens, Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung im Widerspruchsverfahren

Verwaltungsprozessrecht V: Widerspruchsbescheid, Kostenentscheidung im Vorverfahren

Verwaltungsprozessrecht VI: Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozess

Strafprozessrecht I: Allgemeine Einführung zum Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Haftrecht

Strafprozessrecht II: Hauptverfahren, Besondere Probleme des Strafprozessrechts

FSH-ABSCHLUSSEXAMEN

Exemplarisch kann er z.B. in Unternehmen

  • als Anwalts-/Partnerassistent fast alle Tätigkeiten, die ein Volljurist ohne Anwaltszulassung ausüben darf, selbständig betreuen und durchführen
  • als Fachangestellter Akten analysieren und zusammenfassen, Schriftsätze/Stellungnahmen vorfertigen, so dass dem Juristen viel Aufbereitungsarbeit abgenommen wird
  • auf der betrieblichen Leitungsebene rechtliche Risiken gedanklich vorprüfen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und -vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen
  • als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Betriebsprüfungen, insbesondere in Abschlussbesprechungen, wo oft die Auslegung einer gesetzlichen Regelung umstritten ist, überzeugender und substantiierter zur Ergebnisfindung im Sinne des Mandanten beitragen
  • als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser über keine juristische Vorbildung verfügt
  • im Falle einer zusätzlichen Zulassung als Rechtsdienstleister Mandanten im jeweiligen Fachgebiet rechtlich fundiert beraten
  • als Polizeibeamter präziser den rechtlichen Rahmen von repressiven oder präventiven Maßnahmen einschätzen, Polizeiverwaltungsaufgaben umfassender durchführen und dementsprechend besser Führungsfunktionen wahrnehmen
  • als bestellter Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes Nachlasspflegschaften, Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen und andere Maßnahmen substantiierter durchführen
  • rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen
  • auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen
  • kritische Momente der Vertragsgestaltung selbständig rechtzeitig erfassen und entsprechende Strategien entwickeln
  • Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen
  • schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern
    an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken
  • Gewährleistungsprobleme selbständig bearbeiten.

Daneben kommen für ihn –ähnlich wie für Volljuristen ohne Anwaltszulassung- Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.

  • als juristisch hoch qualifizierter Angestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten
  • als Geschäftsführer / Vorstand einer Rechtsanwalts - GmbH / AG
  • als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher
  • als zugelassener Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); für die Zulassung durch das jeweilige Oberlandesgericht wird der Assessorwirt jur. als Sachkundenachweis anerkannt (OLG Dresden, OLG Hamm v. 14.12.2010)
  • als selbständiger Rechtsmediator
  • als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen
  • als Personalreferent oder Personalleiter
  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden/Vereinen
  • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben
  • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen
  • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)
  • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
    in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen
  • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben
  • als Träger einer staatlich anerkannten Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (Zulassung durch OLG Hamm v. 03.06.2011)

Exemplarisch kann er z.B. in Unternehmen

  • als Anwalts-/Partnerassistent fast alle Tätigkeiten, die ein Volljurist ohne Anwaltszulassung ausüben darf, selbständig betreuen und durchführen
  • als Fachangestellter Akten analysieren und zusammenfassen, Schriftsätze/Stellungnahmen vorfertigen, so dass dem Juristen viel Aufbereitungsarbeit abgenommen wird
  • auf der betrieblichen Leitungsebene rechtliche Risiken gedanklich vorprüfen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und -vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen
  • als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Betriebsprüfungen, insbesondere in Abschlussbesprechungen, wo oft die Auslegung einer gesetzlichen Regelung umstritten ist, überzeugender und substantiierter zur Ergebnisfindung im Sinne des Mandanten beitragen
  • als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser über keine juristische Vorbildung verfügt
  • im Falle einer zusätzlichen Zulassung als Rechtsdienstleister Mandanten im jeweiligen Fachgebiet rechtlich fundiert beraten
  • als Polizeibeamter präziser den rechtlichen Rahmen von repressiven oder präventiven Maßnahmen einschätzen, Polizeiverwaltungsaufgaben umfassender durchführen und dementsprechend besser Führungsfunktionen wahrnehmen
  • als bestellter Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes Nachlasspflegschaften, Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen und andere Maßnahmen substantiierter durchführen
  • rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen
  • auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen
  • kritische Momente der Vertragsgestaltung selbständig rechtzeitig erfassen und entsprechende Strategien entwickeln
  • Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen
  • schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern
    an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken
  • Gewährleistungsprobleme selbständig bearbeiten.

Daneben kommen für ihn –ähnlich wie für Volljuristen ohne Anwaltszulassung- Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.

 

    • als juristisch hoch qualifizierter Angestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten
    • als Geschäftsführer / Vorstand einer Rechtsanwalts - GmbH / AG
    • als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher
    • als zugelassener Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); für die Zulassung durch das jeweilige Oberlandesgericht wird der Assessorwirt jur. als Sachkundenachweis anerkannt (OLG Dresden, OLG Hamm v. 14.12.2010)
    • als selbständiger Rechtsmediator

 

  • als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen
  • als Personalreferent oder Personalleiter
  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden/Vereinen
  • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben
  • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen
  • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)
  • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
    in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen
  • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben
  • als Träger einer staatlich anerkannten Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (Zulassung durch OLG Hamm v. 03.06.2011)

Die Lehrunterlagen des Studiums bestehen aus zweiundvierzig Lehrmodulen. Für jedes Modul gibt es einen entsprechenden Studienbrief mit integriertem Lernkontrollteil, so dass die Teilnehmer ihre Lernfortschritte selbst kontrollieren und steuern können.

Die Studiengebühren betragen monatlich 185,- €.
Die Studienbriefe werden den Teilnehmern im Verlaufe der zweiundvierzig Monate sukzessiv im Monatsabstand zugesendet.

Bei einer Dauer von zweiundvierzig Monaten muss mit einer wöchentlichen Arbeitsbelastung von acht bis zwölf Stunden gerechnet werden. Auf Antrag kann die Lehrgangsdauer zeitlich ausgedehnt werden.