Dieser wirtschaftsjuristische Fernstudiengang dient dem Ziel eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite alle Gebiete der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre umfasst, die nach der Hochschulausbildungsordnung auch Grundlage für einen universitären Abschluss in den jeweiligen Disziplinen sind.

Der Studiengang soll dem Absolventen insbesondere die Durchführung von qualifizierten Leitungsaufgaben in allen Bereichen von Industrie und Wirtschaft ermöglichen. Durch den in der betrieblichen Praxis geringeren theoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zum Universitätsabschluss) kann der Wirtschaftsjurist aufgrund seines Lehrgangs viele typische betriebswirtschaftliche oder juristische Problemstellungen, die sich im geschäftlichen Ablauf zeigen korrekt analysieren und einer ökonomisch sinnvollen Lösung zuführen.

Die Studienmodule enthalten in ihren einführenden Teilen jeweils Querverbindungen zwischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalten um die Vernetzung zwischen den beiden Studiengebieten darzustellen. Diese Verzahnungen nehmen im Verlaufe des Studiums in Umfang und Schwierigkeitsgrad zu. Dies führt in Verbindung mit einleitenden sowie später umfassenderen kombinierten wirtschaftsjuristischen Fallstudien und Klausuren zu einer ansteigenden Komplexität die sukzessive die Problem- und Entscheidungssicht erweitert. Daraus sollten Sie eine fachübergreifende Sichtweise entwickeln, wie sich die erlernte Theorie in die Praxis umsetzten lässt.

Durch den breit angelegten Lehrstoff ist das Studium für alle an Führungsfunktionen interessierten Personen eine gute Grundlage.

Der juristische Teil des Studiengangs basiert auf der induktiven Vermittlung der Kenntnis und Anwendungsmöglichkeit des deutschen Rechts. Er umfasst das gesamte bürgerliche Recht einschließlich Familien- und Erbrecht, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Insolvenz-, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht; das öffentliche Recht einschließlich Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Bau-, Polizei-, Kommunal- und Staatshaftungsrecht; das Strafrecht einschließlich dem Recht der Ordnungswidrigkeiten und dem Prozessrecht.

Der betriebswirtschaftliche Teil des Lehrgangs basiert auf der Vermittlung der Kenntnis und Anwendungsmöglichkeiten aller Bereiche der Betriebswirtschaftslehre. Sie erhalten damit ein funktionsübergreifendes Wissen und können dies gleich oder später an ihrem Arbeitsplatz in die Praxis umsetzen. Er umfasst die Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Kostenrechnung, Grundlagen der Wirtschaftsmathematik, Marketing, Marktforschung, Investition, Personalwesen, Buchführung, Bilanzierung, Datenverarbeitung, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Organisation, Finanzierung, Unternehmensführung, Controlling, Beschaffungs-, Lager- und Produktionswirtschaft, Wirtschaftsstatistik sowie das allgemeine und besondere Steuerrecht. Analog zu den anglo-amerikanischen Lehrsystemen für die Managementausbildung ist der Studiengang nicht-mathematisch aufgebaut, d.h. alle betriebswirtschaftlichen Fächer werden soweit wie möglich verbal und mit praktischen Beispielen unterlegt dargestellt.

Der fachliche Inhalt wird durch Lehrbriefe vermittelt. Die Lehrbriefe enthalten theoretische Skripten zu allen Kerngebieten mit vielen praktischen Sachverhaltsdarstellungen und Beispielen sowie Übungsaufgaben mit systematisierten Lösungen, Lernkontrollen mit Fragen und Antworten, Übungsklausuren sowie ein Modellunternehmen mit praktischen Fallstudien. Die monatlichen Klausuren und Lernkontrollen (Kontrollfragen u. Antworten zu allen Teilgebieten) sind eine individuelle Lernerfolgskontrolle.

Die Überprüfung erfolgt institutsintern durch acht jeweils vierstündige Prüfungsklausuren unter Aufsicht. Davon werden vier in der Zwischenprüfung gestellt und vier erhalten Sie im Abschlussexamen. Es werden zwei Prüfungstermine im Jahr angeboten. Zum Bestehen sind ein Notendurchschnitt von 4,0 (ausreichend) sowie sechs Klausuren mit der Bewertung ausreichend oder besser erforderlich.

Abschluss: Wirtschaftsjurist/in (FSH)

1. STUDIENSEMESTER
BGB Allgemeiner Teil
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht Besonderer Teil 1
Einführung in die Allgemeine BWL
Buchführung 1
Buchführung 2

2. STUDIENSEMESTER
Deliktsrecht
Bereicherungsrecht
Sachenrecht 1
Wirtschaftsmathematik
Kostenrechnung I
Grundlagen der VWL I

3. STUDIENSEMESTER
Sachenrecht II
Familienrecht, Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Kostenrechnung II
Grundlagen der VWL II
Marketing I

4. STUDIENSEMESTER
Handelsrecht
Arbeitsrecht
Zivilprozessrecht
Investition
Finanzierung
Marketing II
Zwischenprüfung

5. STUDIENSEMESTER
Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Besonderer Teil 1
Strafrecht Besonderer Teil 2
Bilanzen
Steuerrecht I
Unternehmensführung

6. STUDIENSEMESTER
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 1
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 2
Polizeirecht
Steuerrecht II
Produktionswirtschaft
Datenverarbeitung

7. STUDIENSEMESTER
Baurecht, Sachen- und Anstaltrecht, Kommunalrecht
Grundrechte, Staatsorganisationsrecht, Staatshaftungsrecht
Europarecht
Personalwesen
Organisation
Marktforschung, Wirtschaftsstatistik
Abschlussexamen

Exemplarisch kann ein Wirtschaftsjurist z.B. in Unternehmen

 

  • auf der Leitungsebene wirtschaftliche oder rechtliche Risiken gedanklich untersuchen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und
  • Vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen
  • rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Juristen erkennen
  • auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen
  • kritische Momente der Vertragsgestaltung erfassen und entsprechende Strategien entwickeln, schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern
  • Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen
  • an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken
  • Gewährleistungsprobleme selbständig bearbeiten
  • bilanzielle Differenzierungen und Bewertungen vornehmen um selbst oder im Zusammenspiel mit der zuständigen Abteilung für eine entsprechende Bilanzpolitik Sorge tragen zu können
  • Controlling-Aufgaben umfassend unter Einbeziehung der Kostenstrukturen und Ertragserwartungen unter Berücksichtigung der strategischen Unternehmensausrichtung durchführen
  • steuerrechtliche Auswirkungen vorweg erkennen und die betrieblichen Entscheidungen unter dem Aspekt einer steuerlich liquiditätsschonenden Planung langfristig planen und gestalten
  • auf der Personalebene bei Mitwirkung an Personalplanung, -beurteilung oder Kündigung größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte einbringen
  • Marktforschungs- und Marketingmaßnahmen zielgerichtet planen und durch die verschiedenen Instrumente der Absatzpolitik eine Verkaufsförderung sinnvoll umsetzen
  • bei der Produktion im Rahmen der Erzeugnisentwicklung, der Planung und Steuerung notwendige Rationalisierungsmaßnahmen erkennen und einleiten
  • Kreditaufnahmen und finanzielle Transaktionen unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und der Absicherung sowie der optimalen Kassenhaltung unter allen Finanzierungsgesichtspunkten gewährleisten
  • Investitionsentscheidungen unter Zugrundelegung der nötigen Vergleichsverfahren kostenbewusst und unter Berücksichtigung der strategischen Unternehmenszielsetzungen durchführen

In der Praxis kommen für ihn -ähnlich wie für Juristen mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung oder Diplom-Kaufleute mit Rechtsschwerpunkt- Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.

 

  • als Manager, Abteilungsleiter oder Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen
  • als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen
  • als Personalreferent oder Personalleiter
  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen
  • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben
  • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen
  • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)
  • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
  • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen EigenbetriebenAuch Personalleiter sind auf den Wirtschaftsjuristen aufmerksam geworden. Mit Top-Noten gibt es für ihn, der in der Regel den Abschluss viel früher in der Tasche hat als ein Volljurist, den Einstieg in das große Geschäft zum Beispiel der Firmenübernahmen, bei denen betriebswirtschaftliche Kenntnisse zentral sind. Namhafte Kanzleien wie Clifford Chance, Gleiss Lutz, White and Case, aber auch viele kleinere Insolvenzverwalter beschäftigen inzwischen mit großem Erfolg neben ihrem Anwaltsstab auch Wirtschaftsjuristen, die dann als "Transaction Lawyer", "Knowledge Manager" oder "Sachbearbeiter in der Insolvenzabwicklung" eingesetzt werden.Allerdings muss der Wirtschaftsjurist beim Einstiegsgehalt im Vergleich zum top ausgebildeten Volljuristen Abstriche machen, was unter anderem auch dem jüngeren Alter beim Einstieg geschuldet ist.

Als Teilnehmerkreis kommen Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.

Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme an unserem dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.

Für Juristen mit bestandener erster Staatsprüfung und für Rechtswirte ist eine Beschränkung der Lehrgangsteilnahme auf den betriebswirtschaftlichen Teil (3 Semester) möglich. Der Fernstudiengang setzt keine betriebswirtschaftlichen Vorkenntnisse voraus.

Als Schulbildung wird das Abitur (Fachabitur) oder die Mittlere Reife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.

Der Ablauf des Fernstudiums gestaltet sich in der Form, dass Sie 42 Lehrmodule, die auf 42 monatliche Sendungen aufgeteilt sind, jeweils zum Monatsanfang zugeschickt bekommen. Wöchentlich sollten Sie ca. 8-12 Stunden Studienzeit für die Erarbeitung des jeweiligen Lehrmoduls einplanen. Hierbei steht es Ihnen offen, mehr oder auch weniger Zeit für Ihr Fernstudium aufzuwenden. Die Betreuungsfrist beträgt 42 Monate, kann aber ohne zusätzliche Gebühr auch um 12 Monate verlängert werden.

Im Fernstudium wird es Ihre Aufgabe sein, alle Lehrmodule sowie die eingearbeiteten Lernkontrollen und Übungsaufgaben zur Selbstkontrolle durchzuarbeiten. Zur Methodik des Lernens empfiehlt es sich vorab unsere "Einführung in die Lerntechnik" durchzulesen.

Im Anschluss an das Studium eines Lehrmoduls sollten Sie die zugehörige Klausuraufgabe lösen und an uns zur Korrektur einsenden. Die Bearbeitung der Klausuren ist freiwillig und Ihre Benotung dient nur der besseren Kontrolle der Studienfortschritte. Sie empfiehlt sich aber, da zum einen ein erheblicher Übungseffekt in Bezug auf die Umsetzung der Theorie in die Praxis eintritt, und zum anderen die Aufgaben der Abschlussprüfung vom Typus her abgewandelten Klausuraufgaben entsprechen.

Die Studiengebühr beträgt monatlich 185,- Euro für die Regel-Studiendauer von zweiundvierzig Monaten. Bei Verlängerung/Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung entsprechend. Dazu kommt eine Prüfungsgebühr in Höhe von je 450,- Euro für die Zwischen- und Abschlussprüfung.