Das Dr. Unger/FSH Fernrepetitorium dient der umfassenden Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung. Es beinhaltet alle Rechtsgebiete die nach der Juristenausbildungsordnung im zweiten Staatsexamen geprüft werden.

Der fachliche Inhalt wird durch Lehrbriefe vermittelt. Die Lehrbriefe enthalten theoretische Lehrmodule zu allen rechtlichen Kerngebieten, praktische Aktenauszüge mit systematisierten rechtlichen Lösungen unter Hervorhebung der Darstellungs- und Entscheidungsstrukturen, Lernkontrollen mit Fragen und Antworten sowie Übungsklausuren mit Lösungen. Dazu kommen jeden Monat zwei Examensklausuren mit Lösung, die von Ihnen gelöst und selbständig korrigiert werden. Dies ist wichtig um, die notwendige Übung im realen Schreiben einer Examensklausur zu erlangen. Gleichzeitig erhalten Sie durch die Klausuren eine individuelle Lernerfolgskontrolle.

Im Unterschied zum Präsenzunterricht ist der AD-Studiengang so aufgebaut, dass Sie auch als "neuer" Referendar - ohne jegliche Grundkenntnisse im prozessualen Recht - durch die sehr ausführlichen Lehrmodule mit vielen kleinen Verständnis-Beispielen den Examensstoff von Grund auf leicht erfassen können.
Anders als bei einem reinen Online-Angebot geht die Stoffvermittlung in unserem Vollkurs weit über interaktive Online-Frage/Antwort-Karten mit Zusatz-Klausurenkurs hinaus und umfasst reale Lehrskripten die im Durchschnitt zwischen 120 und 220 Seiten Umfang haben. Ergänzend kommt dann unser Online-Bereich mit mehreren tausend interaktiv aufrufbaren Karteikarten hinzu.

Die Lehrbriefe werden verteilt über die Dauer des Vorbereitungsstudiums jeweils zum Monatsbeginn zugesendet. Das Studienzeitpensum kann bei 12-monatiger Dauer zwischen 10 und 16 Stunden pro Woche liegen.

Bei fachlichen Problemen können Sie sich jederzeit schriftlich oder per e-mail an unsere Fachtutoren wenden.

Das AD-Studium bietet Ihnen den Vorteil der freien Zeiteinteilung. Sie lernen entsprechend Ihrem persönlichen Biorhytmus und können sich die Lernstunden nach individuellem Bedarf festlegen. Sie erhalten Lehrunterlagen, die so ausführlich sind, dass der Professor faktisch mit an Ihrem Schreibtisch sitzt. Sie sparen gleichzeitig Fahrtkosten sowie An- und Abfahrtszeiten, aber Sie benötigen auch eine höhere Selbstdisziplin als beim Präsenz-Gruppenunterricht.

1. Lehrblock

Zivilprozessrecht I: Allgemeine Grundlagen und Begriffe des Zivilprozesses 1. Instanz, Relation

Zivilprozessrecht II: Endurteil 1. Instanz und Rechtskraft

Zivilprozessrecht III: Prozesshandlungen betreffend den Streitgegenstand und Parteiänderung

Zivilprozessrecht IV: Beendigung des Rechtsstreits durch Prozesshandlungen der Parteien

Zivilprozessrecht V: Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, Feststellungsklage

Zivilprozessrecht VI: Widerklage, Mahnverfahren und Berufung

2. Lehrblock

Zivilprozessrecht VII: Prozessaufrechnung, Stufenklage, Erledigung, Säumnis, Urkundenprozess

Zwangsvollstreckungsrecht I: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen, Vollstreckungserinnerung gegen das Handeln des Gerichtsvollziehers

Zwangsvollstreckungsrecht II: Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Forderungen und andere Vermögensrechte, Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen sowie Handlungen und Unterlassungen, Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen

Zwangsvollstreckungsrecht III: Zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe (Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Schadensersatzklage, Arrest und einstweilige Verfügung)

Verwaltungsprozessrecht I: Allgemeine Einführung in das Verwaltungsprozessrecht, Sachurteilsvoraussetzungen der Klage I

Verwaltungsprozessrecht II: Sachurteilsvoraussetzungen der Klage II, Erledigung, Klagerücknahme und Vergleich im Verwaltungsprozess

3. Lehrblock

Verwaltungsprozessrechtrecht III: Verwaltungsgerichtliches Urteil, Beschluss und Gerichtsbescheid, einleitender Überblick über die Formen der verwaltungsbehördlichen Entscheidung

Verwaltungsprozessrecht IV: Abschluss des verwaltungsbehördlichen Vorverfahrens, Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung im Widerspruchsverfahren

Verwaltungsprozessrecht V: Widerspruchsbescheid, Kostenentscheidung im Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozess

Strafprozessrecht I: Allgemeine Einführung zum Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Haftrecht

Strafprozessrecht II: Hauptverfahren

Strafprozessrecht III: Besondere Probleme des Strafprozessrechts

Die Grunddauer des Lehrgangs beträgt 12 Monate. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist möglich.

Die Studiengebühr beträgt bei zwölfmonatiger Dauer 135,- € pro Monat. Bei einer Verkürzung oder Verlängerung erhöht oder ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend.