Das Dr. Unger/FSH Fernrepetitorium dient der umfassenden Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung. Es beinhaltet alle Rechtsgebiete die nach der Juristenausbildungsordnung im zweiten Staatsexamen geprüft werden.
Der fachliche Inhalt wird durch Lehrbriefe vermittelt. Die Lehrbriefe enthalten theoretische Lehrmodule zu allen rechtlichen Kerngebieten, praktische Aktenauszüge mit systematisierten rechtlichen Lösungen unter Hervorhebung der Darstellungs- und Entscheidungsstrukturen, Lernkontrollen mit Fragen und Antworten sowie Übungsklausuren mit Lösungen. Dazu kommen jeden Monat zwei Examensklausuren mit Lösung, die von Ihnen gelöst und selbständig korrigiert werden. Dies ist wichtig um, die notwendige Übung im realen Schreiben einer Examensklausur zu erlangen. Gleichzeitig erhalten Sie durch die Klausuren eine individuelle Lernerfolgskontrolle.
Im Unterschied zum Präsenzunterricht ist der AD-Studiengang so aufgebaut, dass Sie auch als "neuer" Referendar - ohne jegliche Grundkenntnisse im prozessualen Recht - durch die sehr ausführlichen Lehrmodule mit vielen kleinen Verständnis-Beispielen den Examensstoff von Grund auf leicht erfassen können.
Anders als bei einem reinen Online-Angebot geht die Stoffvermittlung in unserem Vollkurs weit über interaktive Online-Frage/Antwort-Karten mit Zusatz-Klausurenkurs hinaus und umfasst reale Lehrskripten die im Durchschnitt zwischen 120 und 220 Seiten Umfang haben. Ergänzend kommt dann unser Online-Bereich mit mehreren tausend interaktiv aufrufbaren Karteikarten hinzu.
Die Lehrbriefe werden verteilt über die Dauer des Vorbereitungsstudiums jeweils zum Monatsbeginn zugesendet. Das Studienzeitpensum kann bei 12-monatiger Dauer zwischen 10 und 16 Stunden pro Woche liegen.
Bei fachlichen Problemen können Sie sich jederzeit schriftlich oder per e-mail an unsere Fachtutoren wenden.
Das AD-Studium bietet Ihnen den Vorteil der freien Zeiteinteilung. Sie lernen entsprechend Ihrem persönlichen Biorhytmus und können sich die Lernstunden nach individuellem Bedarf festlegen. Sie erhalten Lehrunterlagen, die so ausführlich sind, dass der Professor faktisch mit an Ihrem Schreibtisch sitzt. Sie sparen gleichzeitig Fahrtkosten sowie An- und Abfahrtszeiten, aber Sie benötigen auch eine höhere Selbstdisziplin als beim Präsenz-Gruppenunterricht.
1. Lehrblock
Zivilprozessrecht I: Allgemeine Grundlagen und Begriffe des Zivilprozesses 1. Instanz, Relation
Zivilprozessrecht II: Endurteil 1. Instanz und Rechtskraft
Zivilprozessrecht III: Prozesshandlungen betreffend den Streitgegenstand und Parteiänderung
Zivilprozessrecht IV: Beendigung des Rechtsstreits durch Prozesshandlungen der Parteien
Zivilprozessrecht V: Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, Feststellungsklage
Zivilprozessrecht VI: Widerklage, Mahnverfahren und Berufung
2. Lehrblock
Zivilprozessrecht VII: Prozessaufrechnung, Stufenklage, Erledigung, Säumnis, Urkundenprozess
Zwangsvollstreckungsrecht I: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen, Vollstreckungserinnerung gegen das Handeln des Gerichtsvollziehers
Zwangsvollstreckungsrecht II: Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Forderungen und andere Vermögensrechte, Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen sowie Handlungen und Unterlassungen, Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen
Zwangsvollstreckungsrecht III: Zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe (Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Schadensersatzklage, Arrest und einstweilige Verfügung)
Verwaltungsprozessrecht I: Allgemeine Einführung in das Verwaltungsprozessrecht, Sachurteilsvoraussetzungen der Klage I
Verwaltungsprozessrecht II: Sachurteilsvoraussetzungen der Klage II, Erledigung, Klagerücknahme und Vergleich im Verwaltungsprozess
3. Lehrblock
Verwaltungsprozessrechtrecht III: Verwaltungsgerichtliches Urteil, Beschluss und Gerichtsbescheid, einleitender Überblick über die Formen der verwaltungsbehördlichen Entscheidung
Verwaltungsprozessrecht IV: Abschluss des verwaltungsbehördlichen Vorverfahrens, Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung im Widerspruchsverfahren
Verwaltungsprozessrecht V: Widerspruchsbescheid, Kostenentscheidung im Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozess
Strafprozessrecht I: Allgemeine Einführung zum Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Haftrecht
Strafprozessrecht II: Hauptverfahren
Strafprozessrecht III: Besondere Probleme des Strafprozessrechts
Die Grunddauer des Lehrgangs beträgt 12 Monate. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist möglich.
Die Studiengebühr beträgt bei zwölfmonatiger Dauer 135,- € pro Monat. Bei einer Verkürzung oder Verlängerung erhöht oder ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend.