Dieser wirtschaftsjuristische Fernstudiengang dient dem Ziel eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite alle Gebiete der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre umfasst, die nach der Hochschulausbildungsordnung auch Grundlage für einen universitären Abschluss in den jeweiligen Disziplinen sind.
Der Studiengang soll dem Absolventen insbesondere die Durchführung von qualifizierten Leitungsaufgaben in allen Bereichen von Industrie und Wirtschaft ermöglichen. Durch den in der betrieblichen Praxis geringeren theoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zum Universitätsabschluss) kann der Wirtschaftsjurist aufgrund seines Lehrgangs viele typische betriebswirtschaftliche oder juristische Problemstellungen, die sich im geschäftlichen Ablauf zeigen korrekt analysieren und einer ökonomisch sinnvollen Lösung zuführen.
Die Studienmodule enthalten in ihren einführenden Teilen jeweils Querverbindungen zwischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalten um die Vernetzung zwischen den beiden Studiengebieten darzustellen. Diese Verzahnungen nehmen im Verlaufe des Studiums in Umfang und Schwierigkeitsgrad zu. Dies führt in Verbindung mit einleitenden sowie später umfassenderen kombinierten wirtschaftsjuristischen Fallstudien und Klausuren zu einer ansteigenden Komplexität die sukzessive die Problem- und Entscheidungssicht erweitert. Daraus sollten Sie eine fachübergreifende Sichtweise entwickeln, wie sich die erlernte Theorie in die Praxis umsetzten lässt.
Durch den breit angelegten Lehrstoff ist das Studium für alle an Führungsfunktionen interessierten Personen eine gute Grundlage.
Der Fernstudiengang „Rechtsökonom/in (FSH)“ kann zu Anfang eines beliebigen Kalendermonats begonnen werden.
Sie erhalten zu Beginn eines jeden Monats ein Lehrmodul, das Ihnen die Lerninhalte des behandelten Themengebiets vermittelt. Zur Kontrolle des eigenen Lernerfolges enthalten die Lehrmodule Lernkontrollen, die aus Fragen und Antworten sowie Fallbeispielen mit Lösungen bestehen.
Je nach persönlichen Fähigkeiten und individuellem Tempo sollten Sie für die Bearbeitung der Lehrmodule 8-10 Stunden pro Woche einplanen.
Die Lehrmodule setzen keine fachspezifischen Vorkenntnisse voraus und sind dementsprechend verständlich formuliert. Sollten sich dennoch Fragestellungen ergeben, so besteht jederzeit die Möglichkeit, sich schriftlich, telefonisch oder per Email an uns zu wenden.
Mit jedem Lehrmodul erhalten Sie eine Einsendaufgabe, die ebenfalls Fallbeispiele aus dem entsprechenden Themengebiet beinhaltet.
Die Bearbeitung dieser Aufgaben erfolgt freiwillig, wird jedoch zur Kontrolle der persönlichen Lernfortschritte angeraten. Ihre Lösung sollten Sie uns zur Korrektur einsenden, sodass der jeweilige Fachdozent sie korrigieren und benoten kann. Die Benotung der Übungsklausuren hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Diploms.
Zusätzlich erhalten Sie 13 Übungs-Fallstudien zu den Lehrmodulen. Die Inhalte der Fallstudien sind nicht prüfungsrelevant. Die Fallstudien verstehen sich als zusätzliche Lernkontrolle und dienen dazu, das Verständnis der vermittelten Lerninhalte zu fördern und auf eventuell bestehende Wissenslücken hinzuweisen. Die Fallstudien sollen vor allem dazu motivieren, selbständig bereits behandelte Lerninhalte zu wiederholen.
Sobald alle Lehrmodule absolviert wurden, erfolgt die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Regelstudiendauer beträgt 24 Monate, kann aber auf Antrag verlängert oder verkürzt werden.
Das Studium endet mit der erfolgreichen Teilnahme an einer Abschlussprüfung, die aus vier vierstündigen Klausuren besteht und an vier aufeinander folgenden Vormittagen durchgeführt wird. Die Abschlussprüfung wird für alle Teilnehmer des Studienganges zweimal jährlich (Mai und November) angeboten und im Prüfungszentrum der FSH an der Universität in Saarbrücken durchgeführt.
Abschluss: Diplom (FSH)
LEHRPLAN
1. STUDIENSEMESTER
I. Monat: BGB Allgemeiner Teil
II. Monat: Schuldrecht Allgemeiner Teil
III. Monat: Vertragsrecht
IV. Monat: Einführung in die allgemeine BWL
V. Monat: Buchführung I
VI. Monat: Buchführung II
2. STUDIENSEMESTER
VII. Monat: Delikts- und Bereicherungsrecht
VIII. Monat: Sachenrecht
IX. Monat: Handels- und Gesellschaftsrecht
X. Monat: Bilanzierung und Bilanzpolitik
XI. Monat: Steuerlehre I
XII. Monat: Steuerlehre II
3. STUDIENSEMESTER
XIII. Monat: Arbeits- und Erbrecht
XIV. Monat: Verfassungsrecht
XV. Monat: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
XVI. Monat: Marketing I & II
XVII. Monat: Kostenrechnung
XVIII. Monat: Personalwesen
4. STUDIENSEMESTER
XIX. Monat: Verwaltungsprozessrecht & Europarecht
XX. Monat: Strafrecht Allgemeiner Teil
XXI. Monat: Strafrecht Besonderer Teil
XXII. Monat: Finanzierung
XXIII. Monat: Investition
XXIV. Monat: Unternehmensführung
Abschlussprüfung: FSH-Examen
Berufliche Anwendungsmöglichkeiten
Das durch das Fernstudium vermittelte kombinierte Fachwissen im deutschen Recht sowie in der Betriebswirtschaftslehre stellt in sehr vielen Bereichen der Wirtschaft und der Justiz eine wesentlich fachliche Qualifikation dar.
So sind in der Praxis z. B. in den nachfolgenden Bereichen entsprechende juristische und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse regelmäßig von großem Vorteil:
■ Für Angestellte in einem Wirtschaftsunternehmen trägt Fachwissen über Verträge und die sich daraus ergebenden Haupt- bzw. Nebenpflichten dazu bei, rechtzeitig kritische Momente bei der Auftragsbearbeitung bzw. bei Vertragsabschlüssen zu erkennen und demensprechend präzise Anschreiben oder Vertragsentwürfe zu fertigen.
■ Kenntnisse in der Kostenrechung sind wichtig für die Durchführung oder Kontrolle der Ausgabenseite eines Unternehmens.
■ Steuerrechtliche Fachkompetenz ist wesentlich, um steuerrechtliche Auswirkungen vorweg zu erkennen und die betrieblichen Entscheidungen unter dem Aspekt einer steuerlich liquiditätsschonenden Planung langfristig gestalten zu können. Weiterhin vorteilhaft sind Kenntnisse in der Bilanzierung, sodass hier entsprechende Differenzierungen und Bewertungen vorgenommen werden können, um selbst oder im Zusammenspiel mit der zuständigen Abteilung für eine entsprechende Bilanzpolitik Sorge tragen zu können.
■ Für Fachangestellte einer Rechtsanwaltskanzlei können rechtliche Grundkenntnisse erheblich zum besseren Verständnis der den Anwaltsakten zugrunde liegenden Vorgänge beitragen. Ebenso verbessert sich die Möglichkeit zur Erkenntnis von wesentlichen Gesprächsinhalten bei Telefonaten mit Mandanten. Das kann dazu beitragen, einfachere rechtliche Sachverhalte vorab zu klären und entsprechend die Arbeit des Anwaltes zu erleichtern. Zudem können die betriebswirtschaftlichen Hintergründe erfasst werden, wodurch der ganze Sachverhalt insbesondere im Wirtschafts-, Insolvenz-, Erb- oder Familienrecht umfassender beurteilt werden kann.
■ Für Mitarbeiter im Bereich des Personalwesens und sonstige leitende Angestellte aller Branchen können sich Kenntnisse im Arbeitsrecht bei Einstellungsgesprächen, Kündigungen oder Abmahnungen als sehr nutzbringend erweisen. Die vermittelten Grundkenntnisse helfen weiterhin bei der Abwägung und Mitwirkung im Bereich der Personalplanung und -beurteilung.
■ Für selbständige Betriebsinhaber sind Grundlagenkenntnisse des Werkvertragsrechts und des Gewährleistungsrechts oft wesentlich, um Haftungsproblematiken im Vorfeld einzugrenzen bzw. bei entstandenen Verzögerungen oder Mängeln eine rechtlich begründete, vernünftige Lösung zu ermöglichen. Zugleich können die Kostenstrukturen einbezogen und Investitionen bewertet werden.
■ Für Außendienstmitarbeiter können Kenntnisse über das Haustürwiderrufsrecht des Verbrauchers und die entsprechenden Informationspflichten zu einer korrekteren Abschlusstätigkeit führen. Gleichzeitig wird durch die Kenntnis des entsprechenden Fachvokabulars der Eindruck einer höheren Kompetenz mit der entsprechenden positiven Korrelation zum Beschäftigungsunternehmen hergestellt.
■ Für Mitarbeiter im Versicherungswesen sind Kenntnisse der rechtlichen Fachbegriffe des Vertragsrechts bei Kundengesprächen sinnvoll.
■ Für Beschäftigte im Bank- und Kreditwesen kann fundiertes rechtliches Grundwissen in Bezug auf Sicherungsmittel, wie etwa Hypothek, Grundschuld und Bürgschaft von hohem praktischen Nutzen sein. Die Kenntnis über rechtliche Grundlagen der Insolvenz bzw. der Möglichkeiten der Verwertung von Sicherheiten wird bankintern ebenfalls regelmäßig gerne gesehen. Rechtliche Kenntnisse über Formerfordernisse wie über Rückgriffsmöglichkeiten können bei Abschluss von Kreditverträgen zu einer qualifizierten Beratung von Schuldner und Sicherungsgeber führen.
■ Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind vor allem die vermittelten Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht förderlich. Die Kenntnis der Grundsätze staatlichen Eingriffshandelns ebenso wie die Kenntnis der Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Bürgers kann bei der Vorbereitung oder dem Erlass von Verwaltungsakten von erheblichem Nutzen sein. Gleichzeitig können die Mitarbeiter der Behörde durch entsprechende Rechtskenntnisse im Einzelfall vor Fehlentscheidungen bewahrt werden.
■ Für Leitungskräfte im Immobilien-/Bauwesen können insbesondere Kenntnisse im Bereich des Kauf-, Werkvertrags-, Bau-, Grundstücks- und Verwaltungsrechts erforderlich sein. Hier kann z.B. das erworbene Wissen um die rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
Bauvorhaben oder über die Vorgaben eines Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung sinnvoll einsetzbar sein.
Dieser kurze Überblick kann nur eine sehr kleine Vorstellung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von umfassenden Grundkenntnissen im deutschen Recht und in der Betriebswirtschaftslehre vermitteln.
Fast jeder in Wirtschaft oder Justiz tätige Mitarbeiter hat regelmäßig mit rechtlich bzw. betriebswirtschaftlich beeinflussten Vorgängen/Entscheidungen zu tun und kann entsprechend für seinen persönlichen Einsatzbereich die evtl. vorhandenen Anwendungsoptionen ermessen.
Als Schulbildung wird grundsätzlich das Abitur (Fachabitur) oder die Mittlere Reife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt. Bei anderweitigen Vorbildungsvoraussetzungen kann eine Zulassung nach individueller telefonischer Beratung ggf. auch ermöglicht werden.
Der Fernstudiengang setzt keine rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorkenntnisse voraus.
Studiengebühren:
24 Monatsgebühren ŕ 185,- € zzgl. einmal 395,- € Prüfungsgebühr.
Studienbeginn:
Jeweils zum Monatsanfang.