Staatliche Zulassungsnummer: 658899

Das Fernstudium Rechtswirt/in (FSH) dient dem Ziel, bundesweit eine staatlich zugelassene rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite, dem inhaltlichen Umfang und der juristischen Tiefe alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das juristische Theorieexamen nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes (1. Staatsprüfung) Pflichtbestandteil sind. Es ist staatlich zugelassen unter der Zulassungsnummer 658899 durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Im Unterschied zum Grundlagenstudium Rechtsreferent/in (FSH), in dem nur in der fachlichen Breite die Grundlagen aller Rechtsgebiete für die erste jur. Staatsprüfung vermittelt werden, wird beim Fernstudium Rechtswirt/in (FSH) das juristische Fachwissen auch in der fachlichen Tiefe, d.h. in der umfassenden theoretischen und praktischen Vernetzung aller Rechtsgebiete anhand von vielen anschaulichen Beispielsfällen mit realen Lösungsvarianten erläutert. Der fachliche Umfang liegt nahe an der juristischen Stofffülle welche für die erste juristische Staatsprüfung erforderlich ist.

Durch das Fernstudium Rechtswirt/in wird im Rahmen der durch das Rechtsdienstleistungsgesetz zulässigen Tätigkeiten echte juristische Arbeit ermöglicht. Der Abschluss vermittelt dem Absolventen eine dementsprechend umfangreiche Qualifikation für die umfassende Durchführung von juristischen Tätigkeiten in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft.

Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zum ersten juristischen Examen) kann der Rechtswirt aufgrund seines Studiums viele Sachverhalte selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Akten/Sachverhalte/ Vorgänge weitgehend selbständig bearbeiten.

Im Falle einer parallelen Anmeldung zum IHK-Zertifikatslehrgang "Recht für Führungskräfte (IHK)" kann gleichzeitig mit dem Abschluß zur/zum Rechtswirt/in (FSH) auch das IHK-Zertifikat "Recht für Führungskräfte (IHK)" erlangt werden.

Der fachliche Inhalt wird durch Studienbriefe, Lernkontrollen und Übungsklausuren vermittelt.

Die Studienbriefe enthalten theoretische Einführungsskripten zu allen rechtlichen Kerngebieten, praktische Sachverhaltsdarstellungen mit systematisierten rechtlichen Lösungen unter Hervorhebung der gutachterlichen Prüfungsstrukturen und Lernkontrollen mit Fragen und Antworten. Die monatlichen Übungsklausuren und Lernkontrollen (Kontrollfragen u. Antworten zu allen Rechtsgebieten) sind eine individuelle Lernerfolgskontrolle. Nach Abschluss des Lehrgangs soll der Absolvent ausschließlich mit Hilfe des Gesetzes einen unbekannten praktischen Lebenssachverhalt in den Grundzügen zu einer vertretbaren juristischen Lösung führen können.

Die Überprüfung erfolgt institutsintern durch vier Prüfungsklausuren unter Aufsicht. Von den Klausuren entstammen zwei dem Zivilrecht, eine dem Öffentlichen Recht und eine dem Strafrecht. Die Korrektur und Benotung erfolgen entsprechend der genormten Skalierung bei juristischen Prüfungen durch Professoren des jeweiligen Fachbereichs.

Die Lehrunterlagen des Studiums bestehen aus vierundzwanzig Lehrmodulen. Für jedes Modul gibt es einen entsprechenden Lehrbrief mit integriertem Lernkontrollteil, so dass die Teilnehmer ihre Lernfortschritte selbst kontrollieren und steuern können.

Die Lehrbriefe werden den Teilnehmern im Verlaufe der vierundzwanzig Monate sukzessive im Monatsabstand zugesendet. Bei einer Dauer von vierundzwanzig Monaten muß mit einer wöchentlichen Arbeitsbelastung von sechs bis acht Stunden gerechnet werden. Auf Antrag kann die Lehrgangsdauer zeitlich ausgedehnt werden.

FSH Ablaufplan Rechtswirt/in (FSH)

1. Schriftliche Bewerbung
Bewerbungsformular
(Lebenslauf, Kopien des letzten Zeugnisses)

2. Entscheidung über Aufnahme
Aufnahme

3. Studienbeginn: Jederzeit zum Beginn des Monats

4. Absolvieren der einzelnen Lehrmodule mit schriftlicher vierstündiger
Übungsklausur nach Beendigung eines Rechtsgebietes.

5. Zulassung zum Examen, sobald alle erforderlichen Themenblöcke absolviert
sind.

6. FSH-Aufsichts-Examen: 4 vierstündige Klausuren
(2 x Zivilrecht; 1 x Öffentliches Recht; 1 x Strafrecht)

Abschluss: Diplom (FSH)

Bürgerliches Recht - Öffentliches Recht - Strafrecht - Nebengebiete BGB

Bürgerliches Recht

* BGB Allgemeiner Teil
* Schuldrecht Allg. Teil
* Schuldrecht Besonderer Teil
* Deliktsrecht
* Bereicherungsrecht
* Sachenrecht
* Familien- und Erbrecht
* Versicherungsrecht
* Bankrecht

Öffentliches Recht

* Verwaltungsrecht
* Baurecht
* Polizeirecht
* Kommunalrecht
* Staatshaftungsrecht
* Staatsorganisationsrecht
* Grundrechte
* Verfassungsrecht
* Gebührenrecht

Strafrecht

* Recht der Ordnungswidrigkeiten
* Strafprozessrecht
* Strafrecht Allgemeiner Teil
* Besonderer Teil 1 Vermögensdelikte
* Besonderer Teil 2 Nichtvermögensdelikte

Nebengebiete BGB

* Handelsrecht
* Gesellschaftsrecht
* Arbeitsrecht
* Insolvenzrecht
* Zivilprozess- und
* Zwangsvollstreckungsrecht

Exemplarisch kann ein Rechtswirt z.B.:

    • als Rechtsanwaltsfachangestellte/r durch das Rechtswirt-Studium Akten analysieren und zusammenfassen, Schriftsätze und Stellungnahmen vorfertigen, so dass dem Rechtsanwalt/Notar viel materiell-rechtliche bzw. prozessuale juristische Aufbereitungsarbeit abgenommen wird
    • auf der betrieblichen Leitungsebene rechtliche Risiken gedanklich vorprüfen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und -vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen
    • als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Betriebsprüfungen, insbesondere in Abschlussbesprechungen, wo oft die Auslegung einer gesetzlichen Regelung umstritten ist, überzeugender und substantiierter zur Ergebnisfindung im Sinne des Mandanten beitragen
    • als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser keine gesonderte juristische Ausbildung absolviert hat
    • als Bachelor of Law für Firmen oder Anwaltskanzleien rechtlich fundierte Aktenbearbeitung gewährleisten, das das Bachelor Studium selbst nur 3 Semester Grundlagen des Rechts beinhaltet
    • als selbständiger Rechtsdienstleister nach dem RDG qualifizierte juristische Aufgaben anbieten
    • als Polizeibeamter präziser den rechtlichen Rahmen von repressiven oder präventiven Maßnahmen einschätzen, Polizeiverwaltungsaufgaben umfassender durchführen und dementsprechend besser Führungsfunktionen wahrnehmen
    • als bestellter Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes Nachlasspflegschaften, Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen und andere Maßnahmen substantiierter durchführen
    • rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen
    • auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen
    • kritische Momente der Vertragsgestaltung selbständig und rechtzeitig erfassen und entsprechende Strategien entwickeln
    • Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen
    • schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern
    • an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken
    • Gewährleistungs- und Haftungsproblematiken selbständig bearbeiten.

 

Konkret kommen für ihn -- ähnlich wie für Juristen mit nur 1. Staatsprüfung -- Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.

    • als höher qualifizierter Fachangestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten
    • als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher
    • als zugelassener Rechtsdienstleiter nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); für die Zulassung durch das jeweilige Oberlandesgericht wird der Rechtswirt als Sachkundenachweis anerkannt (s. OLG Dresden u. OLG Hamm v. 14.12.2010)
    • als selbständiger Rechtsmediator
    • als Träger einer staatlich anerkannten Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (s. OLG Hamm v. 03.06.2011)
    • als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen
    • als Personalreferent oder Personalleiter
    • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen
    • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben und als Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes
    • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen
    • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)
    • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
    • in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen
    • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben

Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug sind als Zugangsvoraussetzungen notwendig. Bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden.
Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.
Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme an unserem dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.
Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo-Fachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen.

Das Studium ist auf eine Dauer von vier Semestern ausgerichtet. Um insbesondere für berufsbegleitende Studierende eine gleichmäßige zeitliche Auslastung zu erreichen, ist der Studieninhalt auf vierundzwanzig Monats-Lehrmodule verteilt.
Eine zeitliche Sonderstrukturierung bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen ist auf Anfrage möglich.
Die Studiengebühr beträgt monatlich 185,- Euro, verteilt über die Studiendauer von vierundzwanzig Monaten. Bei Verlängerung oder Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung. Dazu kommt eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 450,- Euro.
Auf gesonderten Antrag hin kann die Studiengebühr auch über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
Da die Abschlussexamina zum Rechtswirt Diplom der FSH ganz unter Aufsicht erfolgen, ist der Abschluss in der Praxis entsprechend anerkannt. Auch Arbeitgeber finanzieren die Studienkosten daher oft ganz oder teilweise mit.