Was tut ein Steuerfachwirt?

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Ein Steuerfachwirt ist eine qualifizierte Fachkraft im Bereich des Steuerwesens, die aufbauend auf einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten umfangreichere und anspruchsvollere Aufgaben übernimmt. Steuerfachwirte unterstützen Steuerberater bei der Beratung von Mandanten, der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

 

Aufgaben eines Steuerfachwirts:

  1. Steuerliche Beratung:

    • Unterstützung bei der steuerlichen Beratung von Mandanten, insbesondere zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
    • Prüfung und Optimierung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
    • Vorbereitung von Einsprüchen und Begleitung von Betriebsprüfungen.
  2. Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen:

    • Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler.
    • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und Steuerrecht.
    • Unterstützung bei der Bilanzierung und Gewinnermittlung.
  3. Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung:

    • Bearbeitung der laufenden Buchhaltung für Unternehmen.
    • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
    • Überprüfung und Optimierung der Buchhaltungsprozesse.
  4. Mandantenbetreuung:

    • Betreuung und Beratung von Mandanten in steuerlichen, buchhalterischen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
    • Unterstützung bei der Kommunikation mit Finanzämtern und Behörden.
  5. Betriebswirtschaftliche Beratung:

    • Unterstützung bei der Analyse von Unternehmenskennzahlen und der Planung von Investitionen.
    • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen und Finanzplanungen.
    • Beratung zu Liquiditätsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten.
  6. Qualitätskontrolle und Organisation:

    • Überprüfung der Arbeitsergebnisse von Steuerfachangestellten und anderen Mitarbeitern.
    • Organisation und Optimierung interner Kanzleiabläufe.

Ausbildung und Qualifikation:

Die Weiterbildung zum Steuerfachwirt setzt in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten und mehrjährige Berufserfahrung voraus (meist drei Jahre). Die Weiterbildung erfolgt oft in Teilzeit und endet mit einer Prüfung vor der Steuerberaterkammer.

Inhalte der Weiterbildung:

  • Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Abgabenordnung und Verfahrensrecht
  • Buchführung und Jahresabschlusserstellung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Einsatzbereiche:

  • Steuerberatungskanzleien: Unterstützung bei komplexen steuerlichen Themen und Betreuung anspruchsvoller Mandate.
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Mitarbeit bei der Prüfung von Jahresabschlüssen und steuerrechtlichen Fragestellungen.
  • Unternehmen: Tätigkeiten in der Steuerabteilung, beispielsweise bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Optimierung von Steuerprozessen.
  • Selbstständigkeit: Viele Steuerfachwirte nutzen die Weiterbildung als Sprungbrett, um später Steuerberater zu werden.

Unterschied zum Steuerfachangestellten:

Während Steuerfachangestellte überwiegend unterstützende Tätigkeiten übernehmen, wie Buchhaltung oder das Erstellen einfacher Steuererklärungen, arbeitet ein Steuerfachwirt eigenverantwortlicher, berät Mandanten auf höherem Niveau und übernimmt komplexere Aufgaben im Steuerrecht und in der betriebswirtschaftlichen Beratung. Der Steuerfachwirt ist eine Stufe unterhalb des Steuerberaters angesiedelt, aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin.