Was beinhaltet eine Weiterbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten

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Die Weiterbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) umfasst Inhalte, die dazu dienen, bereits erlernte Fähigkeiten und Kenntnisse zu vertiefen und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Je nach Zielsetzung der Weiterbildung können unterschiedliche Themenbereiche behandelt werden. Typischerweise gehören dazu:

1. Fachliche Vertiefung:

  • Rechtskunde: Erweiterte Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Insolvenzrecht.
  • Zwangsvollstreckungsrecht: Vertiefung der Kenntnisse in Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
  • Prozessrecht: Detailliertes Wissen über Prozessabläufe, Verfahrensvorschriften und die Erstellung von Schriftsätzen.
  • Kostenrecht: Intensivere Beschäftigung mit der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) und Kostenfestsetzungsverfahren.

2. Büroorganisation und Management:

  • Kanzleiorganisation: Effizientes Management von Kanzleiabläufen, Aktenführung, Fristenkontrolle und Archivierung.
  • Kommunikation: Verbesserung der schriftlichen und mündlichen Kommunikationsfähigkeiten, insbesondere im Umgang mit Mandanten und Gerichten.
  • Digitalisierung: Nutzung von Kanzleisoftware, elektronische Aktenführung und Arbeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA).

3. Persönliche und soziale Kompetenzen:

  • Mandantenbetreuung: Professioneller Umgang mit Mandanten, Konfliktmanagement und Vertraulichkeit.
  • Zeitmanagement: Effiziente Organisation der eigenen Arbeitszeit und Priorisierung von Aufgaben.
  • Teamarbeit: Zusammenarbeit mit Anwälten, Notaren und anderen Fachkräften.

4. Spezialisierungsmöglichkeiten:

  • Fachbereichsbezogene Vertiefungen: Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete, wie z. B. Mietrecht, Strafrecht oder Familienrecht.
  • Fremdsprachen: Sprachkurse, z. B. juristisches Englisch, für Kanzleien mit internationaler Ausrichtung.
  • Notariatsrecht: Weiterbildung für Tätigkeiten in Notariaten, z. B. Beurkundungen oder Grundbuchrecht.

5. Karriereförderung:

  • Qualifikationen für Leitungsaufgaben: Vorbereitung auf die Übernahme von Verantwortung in der Kanzleiorganisation, wie Bürovorsteher/-in.
  • Fortbildung zur/zum Rechtsfachwirt/-in: Diese weiterführende Qualifikation ist eine häufige Option nach der ReFa-Ausbildung und befähigt zu Führungsaufgaben in Kanzleien.

Zielgruppe:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r.
  • Berufstätige, die ihre Kenntnisse aktualisieren oder erweitern wollen.
  • Personen, die sich auf bestimmte Aufgaben spezialisieren oder ihre Karrierechancen verbessern möchten.

Die Weiterbildung kann in Form von Seminaren, Kursen (z. B. an Kammern, Bildungsinstituten oder online) oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Es gibt auch staatlich geförderte Programme und Angebote durch die Rechtsanwaltskammern.

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